Jugendschutz beim Alkoholverkauf aus dem Bereich Einzelhandel

Schulung zum Jugendschutz beim Alkoholverkauf

Unsere Klasse W1KE (Erstes Lehrjahr im Einzelhandel) hat an einer Schulung zum Thema Jugendschutz beim Alkoholverkauf teilgenommen. Die Schulung wurde im Rahmen des HaLT-Programmes von der Villa Schöpflin (Zentrum für Suchtprävention) durchgeführt. Dabei wurde uns erklärt, wie viele Jugendliche im Durchschnitt Alkohol trinken und wie gefährlich übermäßiger Konsum ist – bis hin zu Überdosierungen, die im Krankenhaus enden. Jene Jugendliche hatten im Durchschnitt 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration. Bei diesem Wert kommt es zu massiven körperlichen Ausfällen wie starken Koordinationsstörungen, Gedächtnislücken und schwerem Schwindel.

Zu den alkoholischen Getränken, die durch Gärung hergestellt werden, gehören unter anderem Bier, Mischgetränke, Wein, Sekt und andere Mixgetränke. 

Wenn Gewerbetreibende Alkohol an Minderjährige abgeben, droht ihnen nach dem Jugendschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Die Behörden führen in Geschäften häufig Kontrollen durch, um zu prüfen, ob Jugendliche beim Alkoholkauf konsequent nach dem Ausweis gefragt werden.

Lilly-Marie Sprich

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