Jugendschutz beim Alkoholverkauf
Wem darf ich Alkohol verkaufen? Und was kann mir passieren, wenn ich an der Kasse sitze und Jugendlichen Alkohol verkaufe, obwohl diese noch nicht zum Kauf berechtigt sind?
Diese Fragen sind für Azubis im Einzelhandel im ersten Ausbildungsjahr natürlich spannend und wichtig, und so traf Franziska Zehner von der Villa Schöpflin mit ihrer 90-minütigen Schulung im Rahmen des HaLT-Programms (Alkoholpräventionsprogramm „Hart am Limit“) natürlich ins Schwarze.
Das Verbot, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen, hat natürlich seine Berechtigung: Jugendliche können die Wirkungen, die Alkohol auf sie hat, häufig noch gar nicht abschätzen und gehen durch den Konsum Risiken ein, die sie nicht kalkulieren können, ganz abgesehen von gesundheitlichen Schäden, die sie sich zufügen. Besonders große Auswirkungen hat das Rauschtrinken: von Enthemmung über aggressives Verhalten, Unterkühlung, Erfrierungen, Unfälle, sexuelle Übergriffe bis zu Herz- und Lungenstillstand ist alles möglich und sicher nicht wünschenswert.
Den Azubis war schnell klar, dass das Verbot, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen, sinnvoll ist. Aber erst als das spannende Quiz aufgelöst wurde, das am Ende der Schulung zu bewältigen war, erkannten sie, dass sie ganz schön mit drinhängen können: Wenn sie an der Kasse leichtsinnig harte Alkoholika scannen, sich nicht den Ausweis zur Alterskontrolle zeigen lassen und diese Alkoholika an Jugendliche abgeben, gilt das als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, und es sind Bußgelder von bis zu 50.000 € möglich. Da heißt es zukünftig gut aufpassen und damit einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich Jugendliche nicht aus Unvernunft selbst großen Schaden zufügen.